Behindertenbeförderung
Unsere Leistungen umfassen die Beförderung von behinderten Menschen zwischen deren Wohnungen oder von vereinbarten Sammelpunkten aus zu Kindertagesheimen, Schulen und Tagesförderstätten.
Dabei werden behindertengerechte, nach allgemeinen technischen Sicherheitsregeln ausgestattete Kleinbusse mit besonderen Sicherheitsgurten sowie Spezialfahrzeuge für die Beförderung von behinderten Menschen im Rollstuhl eingesetzt (Einfahrrampen; spezielle Gurte für die Arretierung der Rollstühle).
Alle Fahrzeuge sind mit Mobiltelefon und einer Freisprecheinrichtung ausgestattet.
Kein Behinderter darf ohne Sicherung durch zugelassene Rückhalteeinrichtungen befördert werden.
Das Fahrpersonal und das in einigen Fällen notwendige Begleitpersonal ist besonders geschult und geprüft. Die Fahrer sind im Besitz eines Busführerscheins.
Fahrer und Begleitpersonal werden regelmäßig fundiert in Erster Hilfe ausgebildet (Schwerpunkt: Notfälle bei Behinderten). Sie sind zum Beispiel in der Lage, vorhandene Notfallmedikamente zu verabreichen. Die letzte Schulung darf nicht älter als zwei Jahre sein.
Zu den Aufgaben des Fahrpersonals gehören neben der sicheren Beförderung der ihm anvertrauten behinderten Menschen die Betreuung während der Fahrt, die Hilfestellung beim Ein- und Aussteigen und die Beaufsichtigung.
Beim Ein- und Aussteigen an der Wohnung, beim vereinbarten Sammelpunkt oder an der Schulbushaltestelle darf die Fahrerin oder der Fahrer das Fahrzeug und die sich darin befindlichen Personen nicht unbeaufsichtigt lassen.
Unser Fahr- und Begleitpersonal hat langjährige praktische Erfahrung im Umgang mit Behinderten. Es verhält sich adressatengerecht zu den ihnen anvertrauten behinderten Menschen. Es ist kontaktfreudig, ausgeglichen, verständnisvoll und reagiert freundlich.